Veedel Energie - Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten

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Allgemeine Fragen zur Veedel Energie

Woraus besteht Veedel Energie?
Der GAG-Mieterstrom wird mit Hilfe von Photovoltaikanlagen oder durch ein Blockheizkraftwerk erzeugt. Auf den Dächern der GAG-Objekte werden Photovoltaikanlagen / Solarmodule installiert, um durch Sonnenenergie 100%-igen Ökostrom zu produzieren – ohne CO2-Ausstoß. Damit leisten wir einen Beitrag zur Energiewende.

Das Blockheizkraftwerk befindet sich im eigenen Keller oder in einem benachbarten Haus innerhalb einer GAG-Siedlung. Ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der den Strom erzeugt. Als Brennstoff wird Gas verwendet. Das ist zwar ein fossiler Brennstoff, doch durch die Kraft-Wärme-Kopplung geht kaum Energie verloren, so dass ein Blockheizkraftwerk einen Wirkungsgrad von bis zu 95 Prozent erreicht. Auch eine Kombination der beiden Methoden wird an manchen Standorten genutzt.

Der so erzeugte Strom fließt eins zu eins zu den Mieterinnen und Mietern. Reicht die Menge nicht aus, wird der Bedarf mit zertifiziertem Ökostrom gedeckt. Dieser stammt aus regenerativen Quellen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse.

Gibt es einen Bonus bei Veedel Energie?
Da wir nicht nur im ersten Jahr günstig sein wollen, verzichten wir auf jegliche Bonuszahlungen. Wir bieten Ihnen lieber einen Tarif an, mit dem Sie dauerhaft sparen können.

Wie kann ich Veedel Energie beziehen?
Veedel Energie ist nur für unsere Mieter im GAG Bestand verfügbar. In vielen unserer Objekte bieten wir Ihnen vergünstigtem Mieterstrom an. Sie folgen einfach dem mitgeschickten Link und wechseln bequem zum günstigen 100% Ökostrom. Das war es schon!

Kann ich jederzeit oder bei einem Umzug meinen alten Vertrag kündigen und Veedel Energie bekommen?
Das hängt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des bisherigen Anbieters ab. Bei einem Umzug gewährt der Stromversorger oft ein Sonderkündigungsrecht oder kann Sie in der neuen Wohnung womöglich nicht beliefern. Gerne prüfen wir das für Sie.

Kann ich aus meinem bestehenden Vertrag bei einem anderen Stromanbieter raus, wenn eine Preiserhöhung ansteht?
Ja, Sie haben dann ein gesetzlich zugesichertes Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie uns das Datum mit, zu dem die Preisanpassung erfolgen soll. Wir kündigen dann für Sie und beliefern Sie mit Strom.
Bitte beachten Sie: Ggfs. wird beim Wechsel zu Veedel Energie ein Zählerwechsel notwendig. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen.

Muss ich mich bei meinem alten Anbieter abmelden?
Ziehen Sie in einen unserer Mieterstrom-Neubauten, ist es einfacher und unproblematischer, wenn Sie die Abmeldung beim Vorlieferanten übernehmen. Entscheiden Sie sich während eines bestehenden Mietverhältnisses, zu Veedel Energie zu wechseln, wird evtl. ein für Sie kostenloser Zählertausch ausgelöst. Im Zuge dessen kündigen wir den bestehenden Vertrag beim Vorlieferanten und teilen diesem gleichzeitig den Zählerstand mit.

Was kostet mich der Wechsel zu Veedel Energie?
Generell ist ein Stromanbieterwechsel kostenlos.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Falls Sie ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Wohnung mit günstigem Strom versorgt werden möchten, sollten Sie bereits vor dem Umzug Ihre Versorgung mit Veedel Energie beauftragen. Andernfalls entsteht bei der Entnahme von Strom automatisch ein Stromliefervertrag mit Ihrem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Der kurzfristige Wechsel zu Veedel Energie bleibt aber jederzeit möglich.

Ist die Stromversorgung jederzeit sichergestellt?
Ja. Selbst wenn es Probleme mit der Photovoltaikanlage oder dem Blockheizkraftwerk gibt und auch der Lieferant des Ökostroms seinen Dienst einstellt, lässt Sie die GAG nicht im Dunkeln stehen. Hierfür kaufen wir zertifizierten Ökostrom zu.

Was passiert mit den bereits gezahlten Abschlägen an meinen alten Stromversorger?
Sie bekommen von Ihrem alten Stromversorger eine Abschlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Entsteht Ihnen dadurch ein Guthaben, muss Ihr alter Stromversorger die Summe auszahlen.

Wie ist die Vertragsdauer bei Veedel Energie?
Der Vertrag wird je nach Produkt mit einer Erstlaufzeit von 1 oder 12 Monaten abgeschlossen, kann danach aber jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Wie ermittle ich meinen bisherigen Stromverbrauch?
Am einfachsten ist, wenn Sie in Ihrer letzten Stromrechnung nachschauen, wie viel Strom Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Gegebenenfalls sollten Sie die Menge dann noch auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Wenn Sie noch keine Rechnung haben, in der Sie nachschauen können oder sich die Personenzahl in Ihrem Haushalt geändert hat, können Sie  gerne unseren Tarifrechner im Wechselportal nutzen. Das System greift dann auf übliche Durchschnittswerte in einem normalen deutschen Haushalt zurück.

Wann bekomme ich die erste Rechnung für Veedel Energie?
Sie erhalten Ihre Rechnung wie gewohnt zum Jahresanfang Bis dahin sind monatliche sogenannte Abschläge fällig.

Zu welchem Termin werden meine Abschläge fällig?
Mieterinnen und Mieter, die bereits im Jahr 2023 von uns mit Veedel Energie beliefert wurden, erhalten mit der Jahresrechnung für 2023, die im Februar 2024 verschickt wird, einen neuen Abschlag mitgeteilt. Dieser wird ab März 2024 fällig.
Mieterinnen und Mietern, die nach diesem Zeitpunkt zu Veedel Energie wechseln, teilen wir die Abschlagsbeträge mit der Vertragsbestätigung mit. Mit jeder Jahresrechnung erhalten Sie dann eine aktualisierte Information zu Ihrer Abschlagshöhe.

Wie berechnet sich der Abschlag und wie wird er bezahlt?
Der Abschlag für die Stromversorgung berechnet sich aus dem letzten Jahresverbrauch. Die Höhe der verbrauchten Kilowattstunden multipliziert mit dem Preis für eine Kilowattstunde plus dem Grundpreis ergibt die voraussichtliche Höhe der jährlichen Stromrechnung. Durch zwölf dividiert errechnet sich die Höhe des monatlichen Abschlags.

Mit der Erteilung eines Lastschrifteinzugs müssen Sie nicht jeden Monat aufs Neue an Ihren Abschlag denken.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei Veedel Energie?
Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem per Lastschrift zu zahlen. Falls Sie die Zahlung per Überweisung bevorzugen, können Sie die Zahlungsart vor Zahlung des ersten Abschlags in Ihrem Kundenportal ändern.

Kann ich meine monatlichen Abschläge ändern?
Ja, grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Abschlag im Kundenportal zu ändern. Das kann sinnvoll sein, wenn sich z.B. die Personenzahl in Ihrem Haushalt verändert hat. Wenn die Änderung der Abschläge im Portal deaktiviert wurde oder sie über einen Schwellenwert hinausgeht, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wer liest meinen Zähler ab und wann?
Zu allen relevanten Terminen (Vertragsbeginn, Jahresende, Ablauf Preisbindung und/ oder Vertragsende) werden die Zählerstände durch die GAG ermittelt.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis besteht aus Arbeitspreis (auch Verbrauchspreis genannt) und Grundpreis. Der Arbeitspreis/Verbrauchspreis ist das Entgelt für die tatsächlich gelieferte Strommenge. Er wird angegeben in Cent pro genutzte Kilowattstunde und deckt Kosten wie Stromerzeugung und -transport, Steuern und Abgaben ab. Der Grundpreis beinhaltet die verbrauchsunabhängigen Kosten, die neben der eigentlichen Stromerzeugung rund um die Lieferung entstehen. Dazu gehören etwa die Bereitstellung und das Ablesen der Stromzähler sowie das Erstellen der Abrechnungen.

Wie sieht die Stromrechnung aus?
In der Jahresabrechnung werden der Grundpreis, der Arbeits- bzw. Verbrauchspreis und die vom Kunden geleistete Vorauszahlung angegeben. Den Verbrauchsangaben liegt der abgelesene Stromzählerstand zugrunde, der ebenso wie die Zählernummer auf der Abrechnung aufgeführt ist. Aus der Differenz der geleisteten Vorauszahlung und des Rechnungsbetrages ergibt sich die Höhe der Erstattung beziehungsweise Nachzahlung.